3.2. Vertragsauslegung / richterliche Vertragsergänzung Die Klägerin macht ferner geltend, sie habe den Eintritt der ersten Resolutivbedingung des zweiten Kaufvertrags (KB 5: Ziff. V/a) nicht nur durch ein rechtzeitig eingereichtes Baugesuch, sondern auch durch ein Gestaltungsplanänderungsverfahren verhindern können. Dies ist im nachfolgenden zu prüfen, wobei zunächst der Vertrag auszulegen ist, dann die Frage der richterlichen Vertragsergänzung zu klären ist und letztlich auch die Frage der Vertragsanpassung (vgl. hierzu unten E. 3.3) zu diskutieren ist. - 22 -