V/a des zweiten Kaufvertrags (KB 5) eintritt. Gemäss der entsprechenden Bedingung fällt der Kaufvertrag explizit ersatzlos dahin. Fällt der zweite Kaufvertrag (KB 5) jedoch ersatzlos dahin, so ist die Beklagte daraus in keiner Weise mehr gebunden und die Klägerin in keiner Weise mehr berechtigt.