888 und 999 GB V. für den Preis von Fr. 3 Mio. aufweist. Richtig ist zudem die Ansicht der Klägerin, wonach der Wortlaut der umstrittenen Resolutivbedingungen (KB 4: Ziff. VII/1/a und KB 5: Ziff. V/a) die "Vertragsgrundstücke" umfasst. Auch die klägerische Ansicht, wonach die Parteien mit KB 4 f. zwei Kaufverträge abgeschlossen haben, die teilweise zusammenhängen und in denen unter "Vertragsgrundstücke" jeweils nur die im entsprechenden Kaufvertrag genannten zwei Grundstücke gemeint sind, ergibt Sinn.