3.1.4. Würdigung 3.1.4.1. Vertragsverknüpfung Es ist unumstritten, dass die Parteien für den Verkauf der vier umstrittenen Grundstücke formal zwei Kaufvertragsurkunden unterschrieben haben (KB 4 f.). Richtig ist, dass der erste Kaufvertrag (KB 4) als Hauptinhalt den Verkauf der beiden Grundstück-Nrn. 777 und 666 GB V. für den Preis von Fr. 15.6 Mio. und der zweite Kaufvertrag (KB 5) als Hauptinhalt den Verkauf der beiden Grundstück-Nrn. 888 und 999 GB V. für den Preis von Fr. 3 Mio. aufweist.