Klägerin. Vielmehr hätte der Klägerin gestützt auf die beiden gleichen Resolutivbedingungen klar sein müssen, dass insgesamt die Vorgabe bestanden habe, bis am 30. Juni 2018 ein vollständiges und korrektes Baugesuch über alle vier Grundstücke einzureichen (Duplik Rz. 52). Auch die Flächenangabe für die Projektierung durch die J. (23'932m2) beziehe sich auf alle vier Grundstücke (Duplik Rz.