3. Vertragsverletzung Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Schadenersatzanspruch zufolge einer Vertragsverletzung, insbesondere von Art. 152 OR,29 geltend, die darin bestehen soll, dass die Beklagte die umstrittenen vier Grundstücke an die H. verkauft hat (Klage Rz. 316).