1. Prozessvoraussetzungen 1.1. Örtliche Zuständigkeit Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten in der Hauptsache einen vertraglichen Schadenersatzanspruch geltend. Sie führt weiter aus, wenn sich ihr Schaden nicht vollständig mit einem vertraglichen Schadenersatzanspruch decken lassen sollte, so sei auch ein Anspruch aus unlauterem Wettbewerb (Klage Rz. 389) bzw. aus Urheberrecht (Klage Rz. 393) zu prüfen. Die Beklagte anerkennt die örtliche Zuständigkeit für den vertraglichen Schadenersatzanspruch (Antwort Rz. 1), weshalb diesbezüglich eine Einlassung i.S.v. Art. 18 ZPO vorliegt.