6. 6.1. Am 19. August 2021 lud der Vizepräsident auf den 24. November 2021 zu einer Instruktionsverhandlung mit informeller Parteibefragung und Vermittlungsgespräch vor und erliess eine Beweisverfügung. 6.2. Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 24. November 2021 konnte zwischen den Parteien kein Vergleich abgeschlossen werden. 7. Mit Replik vom 10. Februar 2022 bzw. Duplik vom 2. Mai 2022 hielten die Parteien im Wesentlichen an ihren Rechtsbegehren und Begründungen fest.