5. Mit Antwort vom 9. Juni 2021 stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: " Die Klage sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST" und folgenden Verfahrensantrag " Es sei das Verfahren auf die Frage zu beschränken, ob die Beklagte gegenüber der Klägerin eine Pflicht verletzt hat."