3.6.2. Am 14. Februar 2020 erhob die Beklagte Einwendungen gegen die Teiländerung des Gestaltungsplans für die erste Bautiefe (Klage Rz. 102; Antwort Rz. 149). 3.6.3. Mit Verkaufsauftrag vom 13./14. Mai 2020 erteilte die Beklagte der G. den Maklerauftrag, die streitgegenständlichen Grundstücke zu verkaufen (AB 24). 3.6.4. Ende Juni 2020 verkaufte die Beklagte die vier umstrittenen Grundstücke an die H. (Klage Rz. 8, Antwort Rz. 23; KB 38 ff.). 3.6.5. Danach zog die Beklagte ihre Einwendung gegenüber der Teiländerung des Gestaltungsplans zurück (Klage Rz. 116). 4. Mit Klage vom 8. März 2021 (Postaufgabe: 8. März 2022) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: