3.5. Nach Erteilung der Baubewilligung (KB 16) entbrannte zwischen den Parteien ein Streit über die Bezahlung der Kaufpreise sowie darüber, ob die auflösenden Bedingungen gemäss den beiden Kaufverträgen (KB 4 f.), wonach für die Vertragsgrundstücke spätestens per 30. Juni 2018 ein vollständiges und korrektes Baugesuch hätte eingereicht worden sein müssen, erfüllt wurden. -4- 3.6. 3.6.1. Am 16. Januar 2020 wurde der Gestaltungsplan für die erste Bautiefe (hauptsächlich Grundstück-Nrn. 888 und 999) aufgelegt (Klage Rz. 101; KB 32).