3.2.2. Gemäss der ersten Vertragsurkunde (KB 4; nachfolgend: erster Kaufvertrag) verpflichtete sich die Klägerin, von der Beklagten die beiden Grund- stück-Nrn. 777 und 666 GB V. für den Kaufpreis von Fr. 15.6 Mio. zu erwerben. Der Kaufvertrag wurde unter folgende Bedingungen gestellt (Ziff. VII): " 1. Bedingung Der Kaufvertrag entfaltet Wirkung, am Tage, an welchem die Baubewilligung für die Bebauung der Grundstücke V.. Nrn. 777 und 666 sowie Gbbl. Nrn. 888 und 999 in Rechtskraft erwächst.