Die regelmässige Verjährungsfrist begann folglich Ende 2016 und endete am 31. Dezember 2019 (§§ 199 Abs. 1, 195 BGB; vgl. oben E. 3.3.3), soweit die Verjährungsfrist nicht zwischenzeitlich gehemmt war, was nachfolgend zu prüfen ist.