Daran, dass die Beklagte die Lieferung ab dem 10. August 2016 definitiv verweigerte, ändern auch die zwischen den Parteien noch nach dem 10. August 2016 geführten Gespräche nichts. Die Parteien trafen sich im Januar 2017 – also ca. fünf Monate nach der E-Mail vom 10. August 2016 – an der ISM Messe in Köln. Im Anschluss an die ISM Messe kam es wieder zu Verhandlungen. Indessen kam die Beklagte in deren Rahmen nie auf ihre Weigerung vom 10. August 2016, "P." in der ursprünglich vereinbarten und damit vertraglich geschuldeten Form zu liefern, zurück.