3.3.4. Beurteilung 3.3.4.1. Regelmässige Verjährung Zwischen den Parteien ist zurecht nicht strittig, dass die Beklagte sich nach einer ersten Lieferung weigerte, die Klägerin weiter mit P. zu beliefern bzw. entsprechende Bestellungen der Klägerin entgegenzunehmen.