Die deutsche Bundesregierung ist der Meinung, dass mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 (Datum der Wiedervereinigung der DDR mit der BRD) das Übereinkommen nicht mehr gilt.10 Es sind vorliegend keine Gründe ersichtlich, weshalb sich das Handelsgericht nicht der Ansicht der deutschen Bundesregierung anschliessen sollte, zumal die Parteien mit der Wahl deutschen Rechts dieses vermutungsweise so angewendet wissen wollen, wie dies auch ein deutsches Gericht tun würde.