1. Prozessvoraussetzungen Gemäss Art. 60 ZPO prüft das Gericht von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind. Zu den Prozessvoraussetzungen gehören unter anderem die internationale2 sowie die örtliche und sachliche Zuständigkeit (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO) des angerufenen Gerichts.