3.14. Am 14. März 2022 reichte die Klägerin eine Eingabe mit dem Titel "Eingabe zu Duplik-Noven u.a." ein. 3.15. Mit Eingabe vom 5. April 2022 nahm die Beklagte zur Eingabe der Klägerin vom 14. März 2022 Stellung. 3.16. Mit Verfügung vom 23. Februar 2023 wurden die Parteien aufgefordert, bis zum 14. März 2023 mitzuteilen, ob sie auf eine Hauptverhandlung verzichten und schriftliche Schlussvorträge einreichen wollen oder ob sie sowohl auf die Hauptverhandlung wie auch die Schlussvorträge verzichten wollen. 3.17. Die Beklagte verzichtete mit Eingabe vom 10. März 2023 sowohl auf die Hauptverhandlung wie auch auf die Einreichung eines Schlussvortrages.