3.13. In der Duplik vom 21. Februar 2022 stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: " 1. Auf die Klage sei nicht einzutreten. 2. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen, sofern und soweit darauf eingetreten wird. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten der Klägerin." Überdies stellte sie den folgenden prozessualen Antrag: " 4. Falls auf die Klage einzutreten ist, sei das Verfahren auf die Frage der Verjährung zu beschränken und ein entsprechender Zwischenentscheid zu fällen." - 10 -