" 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin RUB 66'172'536.75 zu zahlen plus Zinsen zu 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 06.04.2017. 2. Eventualiter: Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin EUR 732'183.37 zu zahlen plus Zinsen zu 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 06.04.2017. 3. Subeventualiter: Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 794'299.52 zu zahlen plus Zinsen zu 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 06.04.2017. 4. Sub-subeventualiter: Falls der Anspruch als in einer anderen Währung als a. RUB b. EUR c. CHF