Überdies stellte sie folgende prozessuale Anträge: " 4. Es sei die Klägerin zu verpflichten, eine Sicherheit für die Parteientschädigung der Beklagten in der Höhe von CHF 96'710 zu leisten. 5. Für den Fall, dass dem Rechtsbegehren 1 oder eventualiter Rechtsbegehren 2 nicht entsprochen wird, soll der Klägerin Frist angesetzt werden, um das Beilagenverzeichnis der Klage mit den eingereichten Urkunden zu bereinigen und abzugleichen und sämtliche fremdsprachigen Urkundenbeweise von einem gerichtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.