3.3. Mit Eingabe vom 9. Februar 2021 reichte die Klägerin sodann gestützt auf eine entsprechende Anordnung in der Verfügung vom 5. Januar 2021 einen Handelsregisterauszug mit deutscher Übersetzung sowie Klage und Beilagen erneut ein, weil in der ursprünglichen Klage die Beilagen falsch nummeriert waren. In der verbesserten Klage wurde in Rechtsbegehren 1 zudem der eingeklagte Betrag (EUR 739'801.00) auf EUR 686'571.66 herabgesetzt und die Begründung der Klage entsprechend angepasst.