3.2. Mit Verfügung vom 5. Januar 2021 wurde der Klägerin Frist bis zum 18. Januar 2021 gesetzt, um einen Gerichtskostenvorschuss in Höhe von Fr. 21'694.00 in die Obergerichtskasse einzubezahlen. Die Klägerin leistete den Kostenvorschuss am 15. Januar 2021.