3. 3.1. Am 30. Dezember 2020 erhob die Klägerin beim Handelsgericht des Kantons Aargau Klage gegen die Beklagte und beantragte: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin EUR 739'801.- zu zahlen plus Zinsen zu 5% seit 01.08.2013[.] 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten, inklusive insbesondere EUR 5'366.90 nebst Zinsen von 5% über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit als Parteientschädigung für die Kosten der Rechtsanwaltskanzlei AE., […], Deutschland."