setzung der Produkte bei der Beklagten verbleiben. Im Vertrag wurden überdies Mindestbestell- bzw. Mindestliefermengen vereinbart. Es wurde eine Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart, wobei eine einseitige vorzeitige Kündigung nur bei im Vertrag definierten besonderen Voraussetzungen möglich ist. Schliesslich enthält der Vertrag eine Rechtswahlklausel zugunsten des Rechts der Bundesrepublik Deutschland (Klage Rz. 9 ff.; Replik Rz. 10 ff.; Duplik Rz. 20, 108 ff.; Stn. Dupliknoven Rz. 15).