2. 2.1. Die Beklagte stellte seit längerer Zeit für die (mittlerweile im Handelsregister gelöschte) F. AG, welche wie ihre damalige Schwestergesellschaft, die österreichische G. GmbH & Co KG, zur (früheren) H.-Gruppe gehörte, für den Schweizer Markt das Kräuterbonbon "I." her. "I." wird auch in anderen Ländern vertrieben, (mindestens früher) u.a. auch in Russland und der Ukraine (auf Russisch lautet der Produktname "J.").