Dem klägerischen Antrag auf Zusprechung des Mehrwertsteuerzuschlags ist nicht zu entsprechen. Die Klägerin ist gemäss UID-Register10 selber mehrwertsteuerpflichtig. Sie kann die ihren Anwälten bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer von ihrer eigenen Mehrwertsteuerrechnung in Abzug 10 Vgl. https://www.uid.admin.ch […], zuletzt besucht am 22. Februar 2021. - 10 -