2. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 127.10 gemäss den Forderungen aus dem Jahre 2018 zu bezahlen, zzgl. Zins zu 5 % seit 05.10.2020. 3. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 127.10 gemäss den Forderungen aus dem Jahre 2019 zu bezahlen, zzgl. Zins zu 5 % seit 05.10.2020. 4. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 127.10 gemäss den Forderungen aus dem Jahre 2020 zu bezahlen, zzgl. Zins zu 5 % seit 05.10.2020. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der beklagten Partei."