4. Die Klägerin mahnte den Beklagte mit Schreiben vom 23. September 2020 zur Bezahlung der ausstehenden Rechnungen (KB 6). Der Beklagte bezahlte nicht. -3- 5. Mit Klage vom 7. Dezember 2020 (Postaufgabe: gleichentags elektronisch) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 127.10 gemäss den Forderungen aus dem Jahre 2017 zu bezahlen, zzgl. Zins zu 5 % seit 05.10.2020.