Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung aus Urheberrecht: Repro- grafie- und Netzwerkvergütungen -2- Das Handelsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Klägerin ist eine Genossenschaft mit Sitz in Z. Sie bezweckt die Wahrung der Rechte der Urheber, Urheberinnen, Verlage und anderer Rechtsinhaber bzw. Rechtsinhaberinnen von literarischen und dramatischen Werken sowie von Werken der bildenden Kunst und der Photographie, soweit ihr diese Rechte vertraglich zur kollektiven Wahrnehmung anvertraut werden.