3. Die Gerichtskosten von Fr. 13'893.00 werden der Klägerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 4. Die Klägerin hat der Beklagten deren Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 35'006.00 zu ersetzen. Zustellung an:  die Klägerin (Vertreter; zweifach mit Abrechnung und Protokoll der Hauptverhandlung vom 14. Dezember 2022)  die Beklagte (Vertreter; zweifach mit Protokoll der Hauptverhandlung vom 14. Dezember 2022)