64 Vgl. Merkblatt zur Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Bemessung der Parteientschädigung der Gerichte des Kantons Aargau vom 11. Januar 2016: (zuletzt besucht am 19. Dezember 2022). - 28 - Das Handelsgericht erkennt: 1. Das Verfahren wird im Umfang von Fr. 173.55 als durch Klagerückzug erledigt abgeschrieben. 2. Im Übrigen wird die Klage vom 15. September 2020 abgewiesen.