4.2.3. Anspruch aus unechter Geschäftsführung ohne Auftrag Dass die Beklagte gestützt auf die erlangten Stammdaten einen Gewinn erwirtschaftet habe, wird nicht behauptet und ist auch nicht ersichtlich. Entsprechend erübrigt sich auch an dieser Stelle die Prüfung allfälliger Ansprüche aus unechter Geschäftsführung ohne Auftrag. 63 BGE 132 III 379 E. 3.1; 131 III 360 E. 5.1; BSK OR I-KESSLER (Fn. 39), Art. 42 N. 10. - 26 -