4.2. Würdigung 4.2.1. Anspruch auf Schadenersatz Die Klägerin leitet aus dem Stammdatenbezug vom 15. und 16. April 2020 einen vertraglichen Schadenersatzanspruch ab. Zur Bezifferung der behaupteten Schadenersatzforderung stützt sich die Klägerin auf die Gebühren für die Portfolioaufnahme von Bonitätsdaten im "I." (Klage Rz. 19; Replik Rz. 53 f., 68; KB 6 und KB 12). Diese können für die Entschädigung der - 25 -