3.5.2. Würdigung Bonitätsdaten sind wirtschaftlich wertvolle Daten, welche es erlauben, Informationsasymmetrien im Vorfeld oder im Laufe einer Vertragsbeziehung zu verringern. Der unentgeltliche Bezug von Bonitätsdaten erweist sich entsprechend als Bereicherung. Wie gesehen, besteht für diese Bereicherung weder eine vertragliche noch eine gesetzliche Grundlage. Die Bereicherung erweist sich damit als ungerechtfertigt. Die Anspruchsvoraussetzungen von Art.