3.4.2.3.3. Rechnung vom 31. Januar 2020 Der Rechnung vom 31. Januar 2020 ist zu entnehmen, dass die Beklagte bereits vor dem 15. und 16. April 2020 Kreditreports bei der Klägerin bezogen hatte (KB 7). Die fragliche Rechnung wurde G. zugewiesen. Dieser hat die Rechnung anscheinend zur Zahlung freigegeben, zumal sie von der Beklagten bezahlt wurde. Folglich dürfte sie ihm vorgelegen haben. Aus der Rechnung ist zwar ersichtlich, dass die Beklagte neun Kreditreports bei der Klägerin bezog.