Der Schaden ist eine unfreiwillige Vermögensverminderung in der Form der Verminderung der Aktiven, der Vermehrung der Passiven oder des entgangenen Gewinns. Sie entspricht der Differenz zwischen dem gegenwärtigen Vermögensstand und dem hypothetischen Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis hätte.34 Zu ersetzen ist demnach nur derjenige Gewinn, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.35