3.1.2. Beklagte Der Beklagten zufolge hätten die Parteien am 25. Juni 2018 vertraglich vereinbart, dass die Klägerin einen initialen Abgleich der Kreditorendaten der Beklagten durchführe und die Daten neu hinzukommender Kreditoren auf monatlicher Basis abgleiche und anreichere (Klageantwort Rz. 19, 30). Der hierfür erforderliche Datenaustausch sei jeweils über einen SFTP-Transfer- Server abgewickelt worden (Klageantwort Rz. 19, 30). Neben dem initialen Datenabgleich sei der Beklagten vertraglich das Recht eingeräumt worden, über ein Online Tool der Klägerin F.-Nummern zu recherchieren und abzugleichen (Klageantwort Rz. 6).