22, Ziff. 47). Zudem habe die Beklagte gewusst, dass die Klägerin Kreditdaten verkaufe, denn die Klägerin habe der Beklagten mit Offerte vom 11. Juni 2018 angeboten, Kreditdaten gegen ein zusätzliches Entgelt zur Verfügung zu stellen. Die Beklagte habe dies jedoch abgelehnt (Klage Rz. 7 f. und Rz. 22; Replik Rz. 55 zu Ziff. 6).