3. Bezug von Bonitätsdaten 3.1. Parteibehauptungen 3.1.1. Klägerin Die Klägerin behauptet, die Parteien hätten am 25. Juni 2018 einen Rahmenvertrag geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages sei die Durchführung eines initialen Datenabgleichs mit Anreicherung des Kreditorenbestandes der Beklagten durch die Klägerin (Klage Rz. 7).