1.1.2.2. Rechtsbegehren 2 Mit Rechtsbegehren 2 verlangt die Klägerin die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. 149601 des Betreibungsamtes D. vom 13. Juli 2020. Für das Rechtsöffnungsverfahren ist nicht das Handelsgericht, sondern das jeweilige Bezirksgerichtspräsidium sachlich zuständig (Art. 84 Abs. 1 SchKG sowie Art. 251 lit. a ZPO i.V.m. § 6 Abs. 1 lit. b EG ZPO). Das Rechtsbegehren 2 kann – nach Treu und Glauben ausgelegt (vgl. Art.