15.3. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2022 (Postaufgabe: gleichentags) beantragte die Klägerin eine Wiedererwägung der Beweisverfügung sowie die Durchführung einer Hauptverhandlung. 15.4. Mit Verfügung vom 5. Oktober 2022 wurde der Antrag der Klägerin auf Wiedererwägung der Beweisverfügung abgewiesen. 16. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2022 überwies der Präsident die Streitsache ans Handelsgericht und gab den Parteien die Zusammensetzung des Gerichts bekannt. Gleichzeitig lud er die Parteien zur Hauptverhandlung vor.