14.2. Auf Antrag der Beklagten wurde die Verhandlung auf den 23. August 2022 verschoben. Diese verlief ergebnislos. 15. 15.1. Mit Verfügung vom 21. September 2022 erliess der Präsident eine Beweisverfügung und forderte die Parteien auf, bis zum 5. Oktober 2022 schriftlich mitzuteilen, ob sie auf eine Hauptverhandlung verzichten. 15.2. Mit Eingabe vom 29. September 2022 (Postaufgabe: gleichentags) beantragte die Beklagte, auf eine Hauptverhandlung zu verzichten und die Schlussvorträge der Parteien in schriftlicher Form abzunehmen. -5-