9.3. Mit Eingabe vom 2. Dezember 2020 (Postaufgabe: gleichentags) erklärte die Beklagte, dass ihrerseits kein Interesse an der Durchführung einer In- struktions- und Vermittlungsverhandlung bestehe. -4- 10. Mit Replik vom 4. Februar 2021 (Postaufgabe: gleichentags) und Duplik vom 29. März 2021 (Postaufgabe: gleichentags) hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest. 11. 11.1. Mit Eingabe vom 15. April 2021 (Postaufgabe: gleichentags) reichte die Klägerin unaufgefordert eine Stellungnahme zur Duplik ein.