7. 7.1. Mit Verfügung vom 22. September 2020 wurde der Beklagten Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort gesetzt. 7.2. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2020 (Postaufgabe: gleichentags) ersuchte die Beklagte um Fristerstreckung. Diese wurde ihr mit Verfügung vom 28. Oktober 2020 teilweise gewährt. 8. Mit Klageantwort vom 16. November 2020 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Beklagte die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Klage vollumfänglich abzuweisen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zu Lasten der Klägerin."