2. es sei in der Betreibung Nr. 149601 des Betreibungsamtes D. der von der Beklagten erhobene Rechtsvorschlag zu beseitigen und die Rechtsöffnung zu gewähren, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten." -3- Zur Begründung wurde ausgeführt, die Beklagte habe am 15. und 16. April 2020 über das Online-Tool der Klägerin ihren Gesamtdatenbestand abgeglichen. Im Zuge dessen habe die Beklagte Bonitäts- und Stammdaten zu 32'051 Unternehmen erlangt. Diese seien zu entschädigen.