30'771.37. Dadurch sind die Instruktion, das Aktenstudium, rechtliche Abklärungen, die Korrespondenz und Telefongespräche sowie eine Rechtsschrift und die Teilnahme an einer behördlichen Verhandlung abgegolten (§ 6 Abs. 1 AnwT). Für die zusätzliche Rechtsschrift und die zwei zusätzlichen Verhandlungen im beschränkten Verfahren sind aufgrund des beschränkten Umfangs dieses Verfahrens Zuschläge von je 10 % und für die beiden in Z._____ durchgeführten Zeugeneinvernahmen von je 5 % gerechtfertigt. Für die zusätzliche Rechtsschrift und die zusätzliche Verhandlung (Hauptverhandlung - 25 -