Der entsprechende Besuchsbericht – und somit auch die Feststellung, dass ein Serienschaden vorliege – bezieht sich jedoch auf das Schadensbild 1 und nicht auf das Schadensbild 2 und damit auch auf ein anderes Werk (andere Lacklieferung) und damit auch auf einen anderen Werkmangel. Dem Bericht vom 13. März 2018 (KB 230) lässt sich diesbezüglich nämlich entnehmen, dass die lackierten C-Platten flächendeckend Haarrisse aufwiesen. Von grossflächigen Lackablösungen ist darin nicht die Rede.