Die Mängel müssen konkret benannt und möglichst genau bezeichnet, d.h. sachgerecht substantiiert werden. Dabei reicht es grundsätzlich aus, wenn der Unternehmer verstehen kann, worum es sich handelt, um den Mangel dann selber feststellen und gegebenenfalls nachbessern zu können.9 Entsprechend muss die Mängelrüge nicht so detailliert und fachmännisch sein, dass der Unternehmer allein gestützt darauf bereits die materielle Begründetheit der Rüge prüfen kann. Sie muss lediglich die Wahrnehmung des Bestellers vermitteln.