46 und 48 als Anhang des Protokolls der Hauptverhandlung vom 27. November 2023]). Die Parteien seien nach der Einführung der P-Lackvarianten 2017 in täglichem (oder mehrmals täglichem) Kontakt gewesen und die Mitarbeiter der Beklagten seien ständig bei der Klägerin im Betrieb oder mit I._____ (Klägerin) auf Baustellen gewesen. Es gebe keine einzige Stelle, an der die Beklagte Verspätungen in der Kommunikation rüge (Replik Rz. 190). In seiner E-Mail vom 15. März 2018 (KB 182) habe G._____ (Beklagte) die Feststellung von F._____ vom 13. März 2018 bestätigt, wonach es sich um einen Serienschaden handle.